TIFOL Wettlaufordnung

Für die Vergabe und Durchführung von OL-Veranstaltungen in Tirol

lt. Beschluss in der Jahreshauptversammlung am 08.03.2024

1       Allgemeine Bestimmungen

1.1       Zweck

Die TIFOL Wettlaufordnung (TIFOL WO) regelt die Vergabe und Durchführung von Veranstaltungen des Tiroler Fachverbandes für Orientierungslauf.

1.2       Gültigkeit

Die TIFOL WO gilt für alle dem Tiroler Fachverband angehörenden Vereine und deren Mitglieder.

Die TIFOL WO gilt für alle Veranstaltungen des TIFOL insb. für Tiroler Meisterschaften und Tirolcup in den Sparten OL (Fuß-OL), MTBO und SkiO.

Die TIFOL WO stellt eine Ergänzung zur Wettlaufordnung des Österreichischen Fachverbands für Orientierungslauf (ÖFOL) dar und regelt spezifische Anforderungen des Orientierungslaufsports in Tirol.

Die Regelungen der TIFOL Wettlaufordnung gelten vorrangig. Für sämtliche in der TIFOL WO nicht geregelten Inhalte gilt die Wettlaufordnung des ÖFOL in der jeweils gültigen Fassung.

1.3       Vergabe von Wettkämpfen

Zur koordinierten Erstellung eines Wettkampfkalenders wird im 4. Quartal des Vorjahres eine Terminsitzung mit Einladung aller Mitgliedsvereine des TIFOL abgehalten.

Anträge für alle Veranstaltungen des Folgejahres können (vor der Sitzung) schriftlich oder (in der Sitzung) mündlich eingebracht werden.

Die Vergabe von Veranstaltungen erfolgt durch den Vorstand des TIFOL.

Die Vergabe der Wettkämpfe erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes.

Für die Vergabe sind folgende Informationen an den Vorstand notwendig:

  • Wettkampfart
  • Veranstalter
  • Terminwunsch
  • Laufgebiet
  • BahnlegerIn / WettkampfleiterIn / TD

1.4       Teilnahmeberechtigung

Jede am Orientierungslauf interessierte SportlerIn (auch ohne Vereinszugehörigkeit).

Alle Personen, die an der Durchführung des Wettkampfes maßgeblich beteiligt sind wie WettkampfleiterIn, BahnlegerIn und zusätzlich der/die KartenzeichnerIn innerhalb der ersten 12 Monate nach Fertigstellung der Karte sind vom Wettkampf ausgeschlossen.

1.5       Datenschutz

Mit der Anmeldung (Weitergabe bzw. Eingabe der Meldedaten) und der Teilnahme an einem Wettkampf des TIFOL erkennen WettkämpferInnen die Datenschutzerklärung des TIFOL an und erteilen Ihre ausdrückliche Einwilligung, zur Verwendung Ihrer Daten entsprechend der auf der Website des TIFOL veröffentlichen Datenschutzerklärung.

Diese Einwilligung kann jederzeit kostenfrei schriftlich per Post oder E-Mail wiederrufen werden.

2       Wettkämpfe

2.1       Tiroler Meistertitel

Tiroler Meistertitel werden in den von der BSO anerkannten Wettkampfformen des OL vergeben.

Bei Tiroler Meisterschaften können nur WettkämpferInnen in die Wertung kommen, die im betreffenden Wettkampfjahr bei einem Tiroler Verein gemeldet sind und

  • zum Meldeschluss ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben oder
  • in den letzten 12 Monaten an mindestens 4 Wettkämpfen des TIFOL teilgenommen haben.

Die Beweispflicht dieser Kriterien liegt dabei beim Verein der betreffenden AthletInnen.

Erfüllen WettkämpferInnen die Kriterien für die Tiroler Meisterschaft nicht, sind diese als „Außer Konkurrenz (AK)“ zum Wettkampf anzumelden. Die korrekte Anmeldung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Vereins.

2.2       Vergabe von Tiroler Meistertiteln

Tiroler Meistertitel können nur dann vergeben werden, wenn in der jeweiligen Kategorie:

  • Im Einzellauf mindestens 2 AthletInnen von verschiedenen Vereinen oder 3 vom gleichen Verein gemeldet sind.
  • Im Staffel- oder Mannschaftslauf mindestens 2 Staffeln / Mannschaften gemeldet sind.

Kommt aufgrund zu weniger Meldungen in einer Kategorie keine Tiroler Meisterschaft zustande, ist diese Kategorie mit der nächst anspruchsvolleren Kategorie zusammen zu legen.

Sind trotz einer Zusammenlegung die Kriterien für die Vergabe eines Tiroler Meistertitels nicht erfüllt, kann dieser nicht vergeben werden.

2.3       Tirolcup und TIFOL Rangliste

Der Tirolcup besteht aus einer Serie von Einzel-Wettkämpfen innerhalb eines Wettkampfjahres. Die Wettkämpfe zur Tiroler Meisterschaft Lang, Mittel, Sprint und Nacht zählen jedenfalls zum Tirolcup und werden durch weitere OL Wettkämpfe ergänzt.

Bei den ergänzenden OL Wettkämpfen kann die Wettkampfform frei gewählt werden, MBO und SkiO sind möglich. Alternative Formen (Score, Free-Order, Einer-Staffel etc.) sind möglich, wenn ein für die Rangliste auswertbares Ergebnis ermittelt wird (Punktevergabe äquivalent zum Ergebnis muss möglich sein).

Die TIFOL Rangliste wird aus dem Ergebnis der Tirolcup Wettkämpfe ermittelt. Die Punkteberechnung erfolgt mit folgender Formel:

(Siegerzeit/Laufzeit) x (Siegerzeit/Laufzeit) x 100

Die Anzahl der für die Rangliste zu wertenden Wettkämpfe und die Anzahl der Streichresultate wird bei der Erstellung des Wettkampfkalenders durch den TIFOL Vorstand festgelegt.

Für die Kategorien Newbie und Shadowing wird keine Rangliste geführt.

An der TIFOL Rangliste können alle WettkämpferInnen, die bei einem Mitgliedsverein des TIFOL gemeldet sind, teilnehmen.

2.4       Kategorien und Bahnlägen

Entsprechend der auf der TIFOL Website für das jeweilige Wettkampfjahr veröffentlichten Übersicht „TIFOL Kategorien für Tiroler Meisterschaft und Tirolcup“.

3       Durchführung von Wettkämpfen

3.1       Ausschreibung und Informationen zum Wettkampf

Der Wettkampf ist unmittelbar nach der Vergabe in der Terminsitzung auf ANNE (Österreichische Orientierungssport-Meldesystem) online einzutragen. Sämtliche Informationen zum Wettkampf sind ebenfalls zeitgerecht auf ANNE zu veröffentlichen. Folgende Informationen und Fristen sind mindestens einzuhalten:

  • Ausschreibung, spätestens 14 Tage vor dem Wettkampf
  • LäuferInneninformation, spätestens am Vortag des Wettkampfes
  • Startliste, spätestens am Vortag des Wettkampfes
  • Ergebnisliste und Split-Zeiten, spätestens am Tag nach dem Wettkampf

Die Ausschreibung und LäuferInneninformation muss alle Angaben laut dem auf der TIFOL Website veröffentlichten Muster enthalten.

Änderungen zu der auf ANNE veröffentlichen LäuferInneninformation oder Startliste sind im Wettkampfzentrum durch Aushang mitzuteilen!

3.2       Meldefristen

Die Meldung ist spätestens am Dienstag vor dem Wettkampf abzugeben. Es können Sonderregelungen fixiert werden. Diese sind in der Ausschreibung zu kommunizieren.

VeranstalterInnen können Nachmeldungen im Rahmen der Möglichkeiten (verfügbare Laufkarten etc.) zulassen und sind berechtigt ein um 50% erhöhtes Startgelt zu fordern.

3.3       TechnischeDelegierte (TD)

Für Tiroler Meisterschaften soll einE TD als VertreterIn des TIFOL bestimmt werden.

Die Aufgaben der/des TD sind:

  • Kontrolle der Bahnlegung
  • Kontrolle des korrekten Startablaufs
  • Kontrolle der Ergebnislisten

Die/Der TD wird bei der TIFOL Vorstandssitzung benannt und bekommt für den Aufwand eine Entschädigung von 2 Tagessätzen (die Höhe wird in der JHV für das jeweilige Jahr festgelegt).

3.4       Startintervall und Startorganisation

Für die WettkämpferInnen jeder Kategorie sind gleiche Startabstände zu vergeben, sie haben hintereinander zu starten. Folgendes Startintervall ist einzuhalten:

  • Bei Langdistanz ein Startintervall von mindestens 3 Minuten
  • Bei Mitteldistanz ein Startintervall von mindestens 2 Minuten
  • Beim Sprint ein Startintervall von 1 Minute

Vom Startteam ist darauf zu achten, dass Newbies (Freie Startzeitwahl) und D/H 12 (vorgegebene Startzeit) nicht gleichzeitig starten.

Der Start soll als Zeitstart mit akustischem Signal durchgeführt werden. In Ausnahmenfällen kann auch ein Selbststart mit SI-card und Startstation erfolgen.

Für die Kategorien Shadowing und Schnupper gilt eine freie Wahl der Startzeit und der Start wird als Selbststart mit SI-card durchgeführt.

Zur Verkürzung des Startfensters können die Vakant-Plätze bahnenweise als Block am Ende des Startfeldes angefügt werden.

3.5       Preise

Der TIFOL stellt die Meisterschaftsmedaillen bei von der BSO anerkannten Meisterschaften für Kinder/Schüler/Jugend/Junioren und für die allgemeine Klasse sowie Sachpreise für alle übrigen Meisterschafts-Kategorien.

3.6       Jury und Protest

Für Tirol Cup und Tiroler Meisterschaften wird eine Jury eingesetzt die die Einhaltung der Wettlaufordnung kontrolliert.

Die Jury besteht aus folgenden drei stimmberechtigten Mitgliedern:

  • TD (bei Tiroler Meisterschaften)
  • BahnlegerIn der Veranstaltung (Wenn kein TD benannt)
  • VertreterIn des TIFOL Vorstandes
  • Vereinsobmann/obfrau (rotierend lt. der in der JHV festgelegten Reihenfolge jedoch nicht Obmann/frau des veranstaltenden Vereins oder eines vom Protest betroffenen Vereins)

Die Mitglieder der Jury sind in der LäuferInneninformation anzugeben.

Die Jury tritt nach dem Einlangen eines Protestes bzw. auf Verlangen eines Jurymitgliedes oder der/des Wettkampfleiters/leiterin zusammen.

Die Jury ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder (bzw. deren VertreterIn) anwesend sind.

Ein Protest kann sich auf Verstöße gegen die Wettlaufordnung oder auf die Ergebnisliste beziehen.

Proteste können von der anwesenden VereinsvertreterIn eingebracht werden. Der Protest ist schriftlich abzufassen und muss den möglichen Verstoß gegen die TIFOL WO im Detail beschreiben und begründen.

Proteste sind dem/der Juryvorsitzenden unmittelbar nach Bekanntwerden des Umstandes, aber spätestens eine halbe Stunde vor der in der LäuferInneninformation bekannt gegebenen Siegerehrung zu überreichen. Findet keine Siegerehrung statt, so sind Proteste spätestens eine halbe Stunde nach Zielschluss zu überreichen. Bei Protesten gegen die Ergebnisliste oder wenn Umstände, die einen Protest rechtfertigen, erst später bekannt werden, ist der Protest per Email binnen einer Woche ab Bekanntwerden an den TIFOL Präsidenten zu richten.

Für das Einreichen eines Protestes ist bei der/beim Juryvorsitzenden die Protestgebühr (Höhe wird in JHV für das jeweilige Jahr festgelegt) zu hinterlegen. Bei erfolgreichem Protest wird die Gebühr zurückerstattet.

4       Schlussbestimmung

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Regulativ können bei Hauptversammlungen eingebracht und mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sie treten so in Kraft, dass genügend Zeit zur Anpassung durch die VeranstalterInnen bleibt.